Beiträge und Geld
Beitragsordnung: Tarife, Sparten, Familien
Dieses Kapitel beschreibt die Version 0.119.0. In neueren Versionen kann etwas anders heißen.
Im Sportverein zahlt ein Kind anders als ein Erwachsener, eine Familie anders als zwei Einzelne, und Tennis kostet extra. Mit der Beitragsstaffel legen Sie das einmal fest; das Plugin rechnet den Beitrag jedes Mitglieds selbst aus.

Eingeschaltet wird sie unter Einstellungen → Mitgliedschaft → Mitgliedsbeiträge → Beitragsmodell. Danach erscheint Geld → Beitragsordnung. Beim freien Beitrag ändert sich nichts.
Tarife
Ein Tarif ist der Grundbeitrag einer Personengruppe, je Monat oder Jahr. Mit „Tarif anlegen“ legen Sie fest:
- Name und Betrag, 0 € für beitragsfrei, etwa Ehrenmitglieder.
- Altersgrenze (freiwillig): Dann ist das Geburtsdatum im Antrag Pflicht, und die Karte „Zu prüfen“ schlägt zum nächsten Beitragsjahr einen Wechsel vor, etwa wenn ein Kind 15 wird. Ein Klick übernimmt ihn; von selbst wechselt nichts.
- Nur auf Antrag für Ermäßigungen mit Nachweis. Solche Anträge werden nie sofort angenommen.
- Familientarif: Die zahlende Person hat ihn; die anderen hängen in ihrer Akte über „Zahlt über“ daran. Ihre Grundbeiträge sind damit abgedeckt.
- Zahlweise und Laufzeit: wählbare Zahlweisen, Vorauswahl, erster Beitrag (laufender oder nächster Zeitraum) und Mindestlaufzeit in Monaten.
- Kündigung: Termin, Frist und Einheit. Das Plugin rechnet den Austritt nach dieser Regel (Kapitel „Kündigung“).
Sparten
Eine Sparte ist ein Zusatzbeitrag, etwa für Tennis. Sie kann je Tarif einen anderen Preis haben (Kinder zahlen weniger) oder eine Staffel im Haushalt: 1. Kind, 2. Kind, jedes weitere. Sparten zählen je Person, auch im Familientarif.

Im Mitgliedsantrag
- Statt des freien Betrags wählt man Tarif und Sparten und sieht den Beitrag je Zahlung sofort.
- Jeder Tarif bietet nur seine Zahlweisen an; beim Wechsel springt die Auswahl auf seine Vorauswahl. Hat er nur eine, gilt sie ohne Frage.
- Mindestlaufzeit und Kündigung stehen beim Tarif, zum Beispiel „Mindestlaufzeit 12 Monate · kündbar mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende“.
- Nachweis hochladen: Bei einem Tarif „nur auf Antrag“ erscheint das Feld „Nachweis für die Ermäßigung“: freiwillig, PDF oder Foto bis 10 MB, auch später nachreichbar. Die Datei liegt geschützt in der Akte, geht nie als Mailanhang hinaus, und die Mail an den Verein sagt, ob sie vorliegt.
Familien und Haushalt
In der Akte legen Sie fest, über wen ein Mitglied zahlt. Der Beitrag des ganzen Haushalts kommt dann in eine Lastschrift. Bei Kündigungen im Haushalt zählt der Tarif der zahlenden Person.
Preisänderung planen
Neue Preise gelten ab einem Stichtag. Beiträge, die ab dann fällig sind, haben schon den neuen Betrag, und die Vorabankündigung nennt ihn. Laufen wegen einer Umstellung der Zahlweise zwei Zahlpläne, bekommt jeder den Betrag in seiner Zahlweise.
Sonderentgelte und Aufnahmegebühr
In der Akte legen Sie einmalige Beträge an, etwa für nicht geleistete Arbeitsstunden. Solange sie nicht im Einzug sind, lassen sie sich zurücknehmen. Eine Aufnahmegebühr entsteht auf Wunsch beim Annehmen eines Antrags. Sonderentgelte bekommen nie eine Zuwendungsbestätigung.
Umsteigen auf die Staffel
- Mitglieder ohne Tarif zahlen weiter ihren eingetragenen Betrag. „Zu prüfen“ nennt sie, und „Allen diesen den Tarif … geben“ stellt alle auf einmal um.
- Passt die Zahlweise eines Mitglieds nicht zu seinem Tarif, sagt das die Rückmeldung beim Speichern, die Akte zeigt einen Hinweis und „Zu prüfen“ listet es. Umgestellt wird nichts von selbst.
- Beim Import erkennt das Plugin die Spalten „Tarif“ und „Geburtsdatum“ (Kapitel „Bestandsmitglieder übernehmen“).
Beiträge an Vereine, die vor allem der Freizeit ihrer Mitglieder dienen (etwa Sport), sind nicht als Spende absetzbar. Stellen Sie dann unter Einstellungen → Lastschrift und Zuwendungen → Zuwendungsbestätigungen „Für Mitgliedsbeiträge“ auf „keine“. Echte Mitgliedsbeiträge sind nicht umsatzsteuerbar; bekommen einzelne Mitglieder dafür eine Leistung (etwa Kursgebühr oder Platzmiete), läuft das besser als Angebot (Kapitel „Angebote, Buchungen und Verkauf“). Klären Sie das im Zweifel mit Ihrer Steuerberatung.