Beiträge und Geld
Zuwendungsbestätigungen
Dieses Kapitel beschreibt die Version 0.119.0. In neueren Versionen kann etwas anders heißen.
Wer spendet, verdient eine Bestätigung, auf die er sich verlassen kann. Für steuerbegünstigte Vereine erstellt das Plugin Zuwendungsbestätigungen nach dem amtlichen Muster – für Spenden und, wenn gewünscht, für Mitgliedsbeiträge.

- Nie vor dem Geld. Eine Bestätigung entsteht erst nach dem Zahlungseingang und nur auf Knopfdruck.
- Einzeln oder gesammelt: Je Person und Jahr eine Bestätigung – eine Einzelbestätigung bei einer Zahlung, sonst eine Sammelbestätigung mit Anlage.
- Laufende Nummer im Format
2026-0001. - Vollständig: Betrag in Ziffern und Worten, Angaben zum Freistellungs- oder Feststellungsbescheid, Haftungshinweis.
- Ganz oder gar nicht: Scheitert ein Schritt, wird nichts gespeichert.
- Nie für Sonderentgelte und Zahlungen aus Buchungen.
Unterschrift von Hand oder maschinell
„Von Hand“ liefert ein PDF zum Ausdrucken und Unterschreiben. „Maschinell“ verschickt die Bestätigung per E-Mail mit PDF-Anhang – das ist nur zulässig, wenn der Verein das maschinelle Verfahren beim Finanzamt angezeigt hat.
Sicherungen

- Fehlen Angaben zum Finanzamt, lässt sich keine Bestätigung erstellen.
- Ist der Freistellungsbescheid älter als 5 Jahre (Feststellungsbescheid: 3 Jahre), sperrt das Plugin, bis das neue Datum eingetragen ist.
- Nach einer Rücklastschrift zeigt die Ansicht „Zurückzufordern“, welche Bestätigungen betroffen sind. Bestätigungen lassen sich stornieren.
- Das Doppel wird 10 Jahre aufbewahrt und danach gelöscht.
Einstellungen
Im Reiter Einstellungen → Lastschrift und Zuwendungen → Zuwendungsbestätigungen. Der Menüpunkt „Zuwendungen“ erscheint mit Mitgliedschaft oder Spenden.
| Einstellung | Wirkung |
|---|---|
| Für Beiträge / für Spenden | Nach Zahlungseingang (Standard), als Sammelbestätigung oder keine |
| Wartezeit nach Gutschrift | 0–60 Tage, um Rücklastschriften abzufangen |
| Zweck, Finanzamt, Steuernummer | So, wie im Bescheid |
| Nachweis, Datum, Veranlagungszeitraum | Freistellungsbescheid oder Feststellungsbescheid nach § 60a AO |
| Unterschrift, Unterzeichner, Ort | Von Hand (Standard) oder maschinell |